Sodann liegen Textnachrichten in den Akten (act. 61 ff.), aus welchen zweifelsfrei hervorgeht, dass der Beschuldigte zusätzlich folgenden drei Personen ein Attest ausgestellt hat, ohne dass vorgängig eine medizinische Konsultation stattgefunden hat bzw. die Patienten ihre Symptome schilderten: U._____ schickte dem Beschuldigten am Sonntagnachmittag, 26. September 2021 (act. 103) eine Nachricht, fragte nach der Ausstellung eines Attests und bat um postalische Zustellung, worauf der Beschuldigte am Montagabend, 27. September 2021 mit «Gemacht» antwortete (act. 103). O._____ erkundigte sich am -9-