2.3. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und wird vom Beschuldigten nicht bestritten, dass er mehrfach Personen Maskentrag- und Impfdispense ausgestellt hat. Umstritten ist, ob der Beschuldigte auch in allen angeklagten Fällen Arztzeugnisse ausgestellt hat und ob die ausgestellten Arztzeugnisse unwahr gewesen sind. 2.4. Entgegen dem Beschuldigten steht fest, dass er 17 Personen ein unwahres ärztliches Zeugnis ausgestellt hat, namentlich B._____, C._____, D._____, -8-