Die Anklage vom 21. September 2021 umschreibt den gegen den Beschuldigten vorliegenden Tatvorwurf hinreichend. Es geht aus dem unter Anklageziffer I umschriebenen Sachverhalt unter anderem klar hervor, dass der Beschuldigte einer unbekannten Vielzahl von Personen, mindestens aber 97 Personen, einen unwahren Masken- und in einem Fall einen Impfdispens ausgestellt haben soll. Diese Atteste soll er in seiner Praxis in Q._____, im Zeitraum vom 21. April 2021 bis 27. Januar 2022 ausgestellt haben. 15 Personen (wovon im Berufungsverfahren nur 14 zu beurteilen sind) werden dabei namentlich unter Angabe des Attestdatums in der Anklage aufgeführt.