5.2. Folgende beschlagnahmte Gegenstände werden gestützt auf Art. 31 WG i.V.m. § 30 Abs. 1 der Polizeiverordnung (PolV) der Kantonspolizei Aargau, Fachstelle Sicherheitsdienste, Waffen und Sprengmittel (SIWAS), überwiesen: - CO2-Revolver […] mit Patronen; - CO2-Pistole […] mit Magazin und 8 Kügelchen 8 mm. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. - 17 - 6. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage der Privatklägerin K._____ AG wird abgewiesen.