einer Verbindungsbusse von Fr. 1'000.00, ersatzweise 15 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 5. 5.1. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende beschlagnahmte Gegenstände werden dem Beschuldigten herausgegeben: - 3 Agenden schwarz (Jahre 2015, 2016, 2017); - 3 CDs mit kopierten Dateien. Werden die Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen.