Seit der Verfahrenseröffnung am 22. Mai 2017 sind mehr als sieben Jahre vergangen. Das Verfahren hat insgesamt viel zu lange gedauert. Alleine mehr als drei Jahre davon sind nach Anklageerhebung am 6. November 2018 auf das erstinstanzliche Verfahren bis zur Hauptverhandlung vergangen. Bis zur Zustellung des begründeten Urteils sind nochmals 1 ½ Jahre vergangen. Mithin dauerte das erstinstanzliche Verfahren mehr als 4 ½ Jahre, was eindeutig zu lange ist. Auch das Berufungsverfahren hat seit Eingang der Berufungserklärung vom 5. Juli 2023 bis zum Versand des begründeten Urteils zu lange gedauert.