gestützt auf die ihnen übermittelten Angaben «erstellten und verschickten Rechnungen» handeln (vgl. UA act. 900.53). Der Beschuldigte ist hinsichtlich des Vorwurfs des gewerbsmässigen Betrugs sowie der mehrfachen Urkundenfälschung durch Einreichung gefälschter Rechnungen bei der H._____ freizusprechen.