es geht – nicht bestritten. Das Obergericht hat auf Antrag der Verteidigung die beschlagnahmten Agenden angefordert, selbst eingesehen und der Verteidigung zur Einsicht überlassen. Auch diese konnte offenbar keinen einzigen entsprechenden Eintrag finden. Worin der Nutzen liegen soll, von ganzen [Geschäfts-]Agenden Kopien für die Akten zu erstellen, wenn nicht ein entsprechender Eintrag gefunden werden konnte und der Beschuldigte auch keinen solchen behauptet, erschliesst sich nicht.