Die Praxis des Beschuldigten wurde von der Polizei durchsucht. Es konnten keine Kundenkarten bzw. Kundendossiers zu den vier fraglichen Personen gefunden werden (UA act. 900.4; UA act. 900.119 ff.). Demgegenüber konnten sogar von den Familienmitgliedern – dem Vater sowie Mitbeschuldigten B._____, der Mutter sowie Mitbeschuldigten C._____ und der Schwester I._____ – Dossiers gefunden werden (vgl. UA act. 403; UA act. 754).