telefonische Anfrage nur einen Tag später am 24. Mai 2017, nachdem der Beschuldigte rund eine Stunde vorher bei der Kantonspolizei am Schalter eine Strafanzeige wegen Betrugs erstattet hatte (UA act. 900.18), hat die H._____ dem Beschuldigten in Aussicht gestellt, das «Factoring» nach Vorliegen einer Strafanzeige gegen die vier Personen wieder aufzunehmen (UA act. 900.102).