Zunächst ist bereits die H._____, die berufsmässig das «Factoring» betreibt, von der Möglichkeit bzw. dem Verdacht ausgegangen, dass der Beschuldigte allenfalls auch Gelder unrechtmässig beziehen wolle, u.a. da er bis dahin noch keine [Straf-]Anzeige gemacht habe (vgl. Untersuchungsakten [UA] act. 900.101). Weder habe der Beschuldigte der H._____ eine Adresse [für eine erfolgreiche Zustellung] gemeldet, noch seien diese Personen nach deren Recherche auffindbar (UA act. 900.100). Die H._____ hat den Beschuldigten bereits im Sommer 2016 darauf hingewiesen, dass künftig solche Rechnungen von Personengruppen, die diese nicht bezahlen, nicht mehr bevorschusst würden (UA act.