Umstritten ist, ob D._____, E._____, F._____ sowie G._____ tatsächlich existieren und diese Behandlungen stattgefunden haben, allenfalls an Personen, die dem Beschuldigten einen falschen Namen angegeben haben. 2.2.2. Es ist aufgrund nachfolgender Indizien davon auszugehen, dass D._____, E._____, F._____ sowie G._____ nicht existieren und gar keine entsprechenden Behandlungen stattgefunden haben: