3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 10. Juli 2023 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch von den Vorwürfen des «versuchten» gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung sowie der Irreführung der Rechtspflege. 3.2. Der Beschuldigte reichte am 21. August 2023 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine Berufungsbegründung ein. 3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 24. August 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung. 3.4. Die Berufungsverhandlung fand gemeinsam mit denjenigen des Mitbeschuldigten B._____ (SST.2023.159) sowie der Mitbeschuldigten C._____ (SST.2023.160) am 1. Juli 2024 statt. -3-