2. Das Bezirksgericht Rheinfelden sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 8. Dezember 2021 von den Vorwürfen des gewerbsmässigen Betrugs [Anklageziffer 1], der mehrfachen Urkundenfälschung [Anklageziffer 1] sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a WG frei, sprach ihn des «versuchten» gewerbsmässigen Betrugs [Anklageziffer 3], der mehrfachen Urkundenfälschung [Anklageziffer 3] sowie der Irreführung der Rechtspflege schuldig, verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, Probezeit 5 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 1'000.00, entschied über die beschlagnahmten Gegenstände und wies die Zivilklage ab.