4.4.2. Der Beschuldigte ist ledig und lebt mit seiner Partnerin und der gemeinsamen Tochter zusammen. Er arbeitet als selbständiger […] im Versiche- rungs- und Dienstleistungsbereich und erzielt gemäss eigenen Angaben ein durchschnittliches Nettoeinkommen von monatlich rund Fr. 12'000.00 - 13 - (GA act. 17). Sodann ist ein Pauschalabzug von 20 % für Krankenkassenkosten, Steuern etc. sowie ein Abzug für seine Unterhaltspflicht von 15 % vorzunehmen. Damit ergibt sich eine Tagessatzhöhe von abgerundet Fr. 270.00 und folglich eine Geldstrafe von insgesamt Fr. 5'400.00 (20 x Fr. 270.00).