23 und 25 sowie GA act. 20) – zu folgern. Schliesslich gab der Beschuldigte auch selber zu, dass Frau E._____ vom Amt für Bevölkerungsschutz ihm mitgeteilt habe, dass er ein detailliertes Arztzeugnis einsenden müsse, damit das in T._____ angeschaut wird und er evtl. als doppelt untauglich eingestuft werde (E-Mail des Beschuldigten an die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 2. September 2022, UA act. 21; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8).