4.6. Der Beschuldigte beantragte mit vorgängiger Berufungsantwort vom 30. August 2023 die Abweisung der Berufung unter Kostenfolgen. -5- 4.7. Am 7. Dezember 2023 fand die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Obergericht statt, anlässlich welcher der Beschuldigte befragt wurde. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg sowie der Beschuldigte hielten an ihren gestellten Anträgen fest. Das Obergericht zieht in Erwägung: