- einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 270.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren; - einer Busse von CHF 1'300.00 / Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage 3. Die Verfahrenskosten, bestehend aus der Gerichtsgebühr von CHF 1'200.00, Anklagegebühr von CHF 800.00 und den Spesen von CHF 40.00, total CHF 2'040.00, werden gemäss Art. 426 Abs. 1 StPO dem Beschuldigten auferlegt. 4. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten selber zu tragen. 2. Unter Kostenfolgen zu Lasten des Beschuldigten."