Die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 2'040.00 werden auf die Staatskasse genommen. 3. 3.1. Dem Verteidiger der Beschuldigten, lic. iur. Marc Schürch, Rechtsanwalt in Wädenswil, wird eine Entschädigung von Fr. 2'653.20 (inkl. MWST von Fr. 189.70) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen. 3.2. Die Gerichtskasse Rheinfelden wird angewiesen, dem Verteidiger der Beschuldigten die Entschädigung von Fr. 2'653.20 zu überweisen." 4.1. Das Urteil vom 29. März 2023 wurde der Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg im Dispositiv am 2. Mai 2023 zugestellt.