3.4. Die Berufungsverhandlung fand gemeinsam mit denjenigen der Mitbeschuldigten B._____ (SST.2023.159) sowie C._____ (SST.2023.162) am 1. Juli 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Die Berufung richtet sich gegen alle Schuldsprüche und damit einhergehend die Strafzumessung sowie die Zivilklage. Das vorinstanzliche Urteil ist damit vollumfänglich angefochten. -3-