3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 6. Juli 2023 beantragte die Beschuldigte einen Freispruch von den Vorwürfen des gewerbsmässigen Betrugs sowie der mehrfachen Urkundenfälschung, die Abweisung der Zivilklage, eventualiter deren Verweis auf den Zivilweg, und die Zusprechung einer Genugtuung von Fr. 3'500.00. 3.2. Die Beschuldigte reichte am 13. Oktober 2023 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine Berufungsbegründung ein. 3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 19. Oktober 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung.