Gegenstand Gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft erhob am 6. November 2018 Anklage gegen die Beschuldigte wegen gewerbsmässigen Betrugs sowie mehrfacher Urkundenfälschung. 2. Das Bezirksgericht Rheinfelden sprach die Beschuldigte mit Urteil vom 8. Dezember 2021 des gewerbsmässigen Betrugs sowie der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig, verurteilte sie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, Probezeit 5 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 1'000.00 und entschied über die Zivilklage.