Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten im Umfang von 2/3 mit Fr. 7'212.00 zurückgefordert, sobald seine wirtschaftlichen Verhältnisse es erlauben. - 31 - Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)