Die Vorinstanz hat den Beschuldigten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Verbindungs- und Übertretungsbusse von insgesamt Fr. 1'500.00 verurteilt. Der Beschuldigte, der mit Berufung beantragt hat, er sei von diversen Vorwürfen freizusprechen und für die verbleibenden Schuldsprüche zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 10.00 sowie einer Busse von Fr. 400.00 zu verurteilen, erwirkt im Berufungsverfahren insoweit einen günstigeren Entscheid, als dass er vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz freizusprechen ist