7.5. Zusammenfassend ist der Beschuldigte für die einfache qualifizierte Körperverletzung, die einfache Körperverletzung, die Nötigung, die versuchte Drohung, die mehrfache grobe Verkehrsregelverletzung sowie für die Beschimpfung mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 10.00, d.h. Fr. 1'800.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 450.00 zu bestrafen.