Damit hat er die Strafverfolgung und Wahrheitsfindung zumindest teilweise erleichtert. Eine erhebliche Strafminderung, wie sie bei einem von Anfang an geständigen und auch nachhaltig einsichtigen Täter zum Tragen kommt, kann dem Beschuldigten indessen dennoch nicht gewährt werden. Einerseits bezieht sich sein Geständnis nur auf gewisse Delikte, andere – wie namentlich den Vorfall vom 3. Mai 2020 – bestreitet er nach wie vor. Andererseits bestreitet er grösstenteils das in seinen Handlungen begründete Unrecht, weshalb ihm keine nachhaltige Einsicht in sein Verhalten attestiert werden kann.