Sie sind insbesondere nicht darüber hinausgegangen, was nicht auch von einem kräftigen Schlag mit der blossen Faust zu erwarten gewesen wäre, zumal es weder Schnittverletzungen noch einen starken Blutverlust gab. Der Verletzungserfolg ist vor diesem Hintergrund – ohne das Vorgehen des Beschuldigten zu bagatellisieren – als gerade noch leicht bis mittelschwer einzustufen.