Ausgangspunkt für die Strafzumessung bildet die Verletzung oder Gefährdung des geschützten Rechtsguts (Art, 47 Abs. 2 StGB). Art. 123 StGB schützt die körperliche Integrität. Der Beschuldigte hat C._____ mit einer Glasflasche auf den Kopf geschlagen und ihm dadurch eine Rissquetschwunde am Kopf, an der rechten Augenbraue, am rechten Ohrläppchen sowie ein Hämatom am rechten Auge zugefügt. Sodann hat C._____ als Folge des Schlages kurzzeitig das Bewusstsein verloren. Eine medizinische Behandlung war – abgesehen von einer Wundversorgung und leichten Schmerzmitteln – nicht erforderlich und die Verletzungen sind zwischenzeitlich folgenlos abgeheilt (UA act.