__ wieder einzuholen, was im Übrigen auch sein Beifahrer L._____ bestätigte und darüber hinaus ausführte, dass der Beschuldigte aufgebracht gewesen sei (UA act. 279). Im Übrigen hat der Beschuldigte anlässlich der Schlusseinvernahme selbst ausgesagt, er habe N._____ zur Rede stellen wollen (UA act. 60). Dadurch ist auch erklärbar, weshalb er N._____ vor der Bushaltestelle Klosterrüti nach rechts abgedrängt und zum Anhalten veranlasst hat, zumal dieser zu - 17 - diesem Zeitpunkt zur Polizei fahren wollte und von sich aus wohl kaum angehalten hätte.