Er habe das Fenster heruntergelassen und es sei zum Wortwechsel gekommen. Der Beschuldigte habe dann etwas gegen sein - 16 - Auto geworfen. Als der Beschuldigte den Anschein gemacht habe, aussteigen zu wollen, sei er losgefahren und habe den Notruf gewählt (UA act. 270; GA act. 95 ff.).