4.3.1.3. N._____ hat den fraglichen Geschehensablauf sowohl anlässlich der polizeilichen Befragung vom 21. Mai 2020 als auch an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung konstant sowie widerspruchsfrei wiedergegeben. Ihm sei auf dem Nachhauseweg nach Neuenhof über die A1 nach der Einfahrt Wettingen ein weisses Auto aufgefallen, das stark schwankend und mit reduzierter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sei. Er habe daraufhin die Lichthupe betätigt, um den Lenker auf seinen Fahrstil aufmerksam zu machen. Dieser habe dann stark abgebremst, so dass er selbst (N._____) nach rechts habe ausweichen müssen.