Umstritten und zu prüfen ist indessen einerseits, ob der Beschuldigte N._____ auf der A1 zum Spurwechsel und zum Überfahren der Sperrfläche vor der Ausfahrt sowie auf der Zürcherstrasse zum Anhalten gedrängt hat sowie andererseits, ob der Beschuldigte beim Verlassen der Autobahn eine Sperrfläche sowie eine doppelte Sicherheitslinie überfahren hat. - 14 -