Der Einsatz eines notorischerweise gefährlichen Gegenstands wie einer Flasche und dessen Schlag gegen den Kopf liegt weit ausserhalb dessen, was in einer Situation wie der vorliegenden angemessen gewesen wäre (Urteil des Bundesgerichts 6B_873/2018 vom 15. Februar 2019 E. 1.3.2). Eine rechtfertigende Notwehr scheidet nicht zuletzt deshalb aus. - 12 -