Unabhängig davon, wer die verbale Auseinandersetzung initiiert hat und welcher der Beteiligten zuerst handgreiflich geworden ist, geht aus den Ausführungen des Beschuldigten eindeutig hervor, dass B._____ sich vor der Ohrfeige vom Beschuldigten distanziert hatte. Er sei die Treppe hinuntergegangen und habe ihn quasi «zum Kampf aufgefordert» (vgl. -9-