Der Beschuldigte führte anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme sowie an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung übereinstimmend aus, dass er mit seinem Cousin Fussball gespielt habe, als B._____ und dessen Kollege G._____ auf ihn zugekommen seien und Geld für angeblich entwendete Drogen von ihm verlangt hätten. Er habe bestritten, mit den Drogen etwas zu tun zu haben und habe sie mehrmals zum Gehen aufgefordert. Daraufhin sei G._____ sehr nahe an ihn herangetreten, quasi «Kopf an Kopf». Als G._____ sich daraufhin wieder von ihm distanziert habe, sei B._____ von der Seite auf ihn (den Beschuldigten) losgegangen und habe ihn gepackt. Dann habe B.___