1. Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gegen die vorinstanzlichen Schuldsprüche wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung (Anklageziffern 1.1 und 1.2), mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung durch mehrfaches Nichtbeachten der Sperrfläche (Anklageziffer 3.2), Nötigung (Anklageziffer 4), versuchter Drohung (Anklageziffer 5), Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Anklageziffer 7) sowie wegen einer Tätlichkeit (Anklageziffer 8.1) und damit einhergehend gegen die vorinstanzliche Strafzumessung und die Kostenverlegung.