8.2 Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss Ziff. 0 lit. a) und b) sowie die Kosten gemäss Ziff. 0 lit. d) – f) im Umfang von zwei Dritteln, d.h. ein Betrag von Fr. 5'171.80 auferlegt. Im Übrigen gehen die Kosten zu Lasten des Staates. -4- 9. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, MLaw Lukas Müller, Rechtsanwalt, Baden, wird eine Entschädigung von Fr. 10'818.35 (inkl. 7.7 % MwSt. von Fr. 773.45) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen (Kosten gemäss Ziff. 0 lit. c.). Es wird davon Vormerk genommen, dass die Gerichtskasse Baden die Auszahlung bereits vorgenommen hat.