1. 1.1. Am 29. Juni 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Baden Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung (teilweise mit einem gefährlichen Gegenstand), Fahrens in fahrunfähigem Zustand infolge qualifizierter Alkoholkonzentration, mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln, Nötigung, Drohung, Beschimpfung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Tätlichkeiten sowie Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes durch Hinauswerfen von Gegenständen aus dem Fahrzeug. Sie beantragte, der Beschuldigte sei dafür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren sowie einer