Die Voraussetzungen der Widerrechtlichkeit, des Vermögensschadens und des Kausalzusammenhangs sind erstellt und der Beschuldigte entsprechend zur Bezahlung von Schadenersatz von Fr. 33'584.00 an die Privatklägerin F._____ AG zu verpflichten. Im Übrigen ist die Zivilklage auf den Zivilweg zu verweisen. 7. 7.1. Die Parteien tragen die Kosten des Berufungsverfahrens nach Massgabe ihres Obsiegens und Unterliegens (Art. 428 Abs. 1 StPO).