Angesichts der Ausführungen beim Schuldspruch wegen gewerbsmässigem Betrugs ist erwiesen, dass der Beschuldigte durch Einreichen von 26 Rechnungen betreffend Behandlungen mit dem Mitbeschuldigten B._____ als Leistungsempfänger und D._____ als Leistungserbringer die Privatklägerin F._____ AG über die Durchführung dieser Behandlungen getäuscht hat, wodurch er (meist) 80 % des Rechnungsbetrags von insgesamt Fr. 33'584.00 erhalten hat. Die Voraussetzungen der Widerrechtlichkeit, des Vermögensschadens und des Kausalzusammenhangs sind erstellt und der Beschuldigte entsprechend zur Bezahlung von Schadenersatz von Fr. 33'584.00 an die Privatklägerin F.___