5. Die Vorinstanz hat die von der Polizei sichergestellte (UA act. 755) sowie in der Folge beschlagnahmte (UA act. 383) Pistole H._____, Kaliber 9mm, samt Magazin mit 6 Patronen sowie Holster der Kantonspolizei Aargau, Fachstelle Sicherheitsdienste, Waffen und Sprengmittel (SIWAS), überwiesen.