4.4.3. Die Täterkomponente wirkt sich auch hinsichtlich der mit einer Geldstrafe zu ahndenden Urkundenfälschungen neutral aus (siehe vorstehend). - 15 - 4.4.4. Die Voraussetzungen zum Strafmilderungsgrund gemäss Art. 48 lit. e StGB wurden bereits dargelegt (siehe vorstehend). Darauf kann verwiesen werden.