Die Art und Weise der Tatbegehungen und damit einhergehend die Verwerflichkeit des Handelns ist angesichts der anhand der erhaltenen Musterrechnung ergänzten Behandlungen mit dem Mitbeschuldigten B._____ als Leistungsempfänger und D._____ als Leistungserbringer nicht über die blosse Tatbestandserfüllung hinausgegangen, was sich neutral auswirkt.