4.3.3.3. Insgesamt erscheint es angemessen, die dem Verschulden und den persönlichen Verhältnissen angemessene Freiheitsstrafe von 2 Jahren (sowie einer Verbindungsbusse) aufgrund der langen Verfahrensdauer und der Verletzung des Beschleunigungsgebots um 10 Monate auf 14 Monate zu reduzieren. - 13 -