Auch das Berufungsverfahren hat seit Eingang der Berufungserklärung vom 5. Juli 2023 bis zum Versand des begründeten Urteils zu lange gedauert. Die Verletzung des Beschleunigungsgebot erweist sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts bei einer solchen Dauer als nicht mehr leicht, womit sich nebst der Feststellung im Urteilsdispositiv eine Reduktion der Freiheitsstrafe rechtfertigt.