Das Handeln des Beschuldigten erweist sich zudem als gewerbsmässig. Er hat die 26 Rechnungen, datierend zwischen dem 10. Oktober 2013 bis 22. September 2016, über 35 Monate verteilt eingereicht. Durchschnittlich resultierte pro Monat gerundet Fr. 960.00. Dieses Einkommen stellt einen namhaften Beitrag an die Kosten der Lebensgestaltung für den Beschuldigten (UA act. 964) bzw. für seine Familie wie den Mitbeschuldigten B._____ (Protokoll der Berufungsverhandlung [Protokoll], S. 2, 6 f.) dar. Es ist angesichts des betriebenen Aufwands sowie der Dauer davon auszugehen, dass der Beschuldigte sich darauf eingestellt hat, relativ regelmässige Einnahmen zu erzielen.