3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 5. Juli 2023 beantragte der Beschuldigte die Einstellung infolge Verjährung in Bezug auf den Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Art. 34 Abs. 1 lit. e WG und einen Freispruch von Schuld und Strafe von den Vorwürfen des gewerbsmässigen Betrugs sowie der mehrfachen Urkundenfälschung. Die beschlagnahmte Pistole sei dem Beschuldigten herauszugeben sowie die Zivilklage abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen. Eventualiter sei der Beschuldigte wegen mehrfacher Urkundenfälschung hinsichtlich Rechnungen mit B.__