2. Das Bezirksgericht Rheinfelden stellte das Verfahren mit Urteil vom 8. Dezember 2021 in Bezug auf die Vorwürfe der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a BetmG infolge Verjährung ein, sprach den Beschuldigten des gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Art. 34 Abs. 1 lit. e WG schuldig, verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, Probezeit 5 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 1'500.00 und entschied über die beschlagnahmten Gegenstände sowie die Zivilklage.