8.4. Die Gerichtskasse Brugg wird angewiesen, dem unentgeltlichen Vertreter des Privatklägers B._____, Rechtsanwalt Olivier Bulaty, für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 8'028.25 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB) - 26 -