Der beschlagnahmte Laserpointer wird an die Kantonspolizei Aargau, Fachstelle Sicherheitsdienste, Waffen und Sprengmittel (SIWAS), überwiesen. Die Staatsanwaltschaft wird darum ersucht, die sachgemässen Verfügungen zu treffen. Im selben silbernen Aufbewahrungskoffer, in welchem sich auch der Laserpointer befindet, sind auch folgende beschlagnahmten Gegenstände (vgl. UA 103) enthalten: - ein Brillenputztuch (orange) - zwei kleine Schraubenzieher - ein Schlüssel Diese sind dem Beschuldigten anlässlich der obergerichtlichen Verhandlung vom 11. Juni 2024 herausgegeben worden (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 2).